Patentschutz:
Für jeden klugen Kopf essenziell

Wie wird effektiver Patentschutz gestaltet um für Sie nachhaltige Mehrwerte zu generieren?

Unsere Patentanwaltskanzlei hat sich, wie schon der Name aussagt, auf die Beratung im Patentschutz spezialisiert. Das, was als Patent bezeichnet wird, ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das hoheitlich erteilt wird. Bei der Erfindung, die wiederum patentiert werden kann, muss es sich nicht um eine Sache handeln. Es kann genauso etwas Geistiges, wie eine Marke oder ein Design sein. Auch ein markiger Slogan kann Patentschutz erhalten.

Warum es so wichtig ist, sich eine innovative Erfindung schützen (patentieren) zu lassen, liegt auf der Hand. Wer etwas Neues und Gewinnbringendes auf den Markt bringt, wird wohl oder übel auch etliche Neider besitzen. Vielleicht sogar eine Gruppe Menschen oder ein Konzern, der an etwas Ähnlichem geforscht hat, aber nicht erfolgreich oder nicht schnell genug war. Derjenige, der nun mit seinem Produkt den Markt erobert, ist gut beraten, wenn seine Innovation von der ersten Sekunde an Schutz genießt. Der Schutz sollte derart gestaltet sein, dass auch keine ähnlichen Produkte, die nur minimale Änderungen aufweisen, zugelassen werden.

Eine fachmännische Patentanmeldung

Unsere Aufgabe ist es, den Mandanten über alle Schritte aufzuklären, die für eine Patent- oder Markenanmeldung wichtig sind. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Angelegenheiten, die das Design- oder Urheberrecht betreffen. Als Erstes prüfen wir, ob es sich bei der Erfindung tatsächlich um eine Neuheit handelt. Häufig sind mehrere unterschiedliche Firmen mit einer Erfindung/einer Entwicklung beschäftigt, aber wissen gar nicht voneinander. Damit nicht aus Versehen das Patentrecht eines Außenstehenden verletzt wird, erfolgt anfangs eine Prüfung auf Einzigartigkeit und Neuheit.

Der zweite Schritt ist die Abklärung, welches Schutzrecht angemeldet werden sollte. Welches ist die effektivste Form der Anmeldung für die Privatperson, den Einzelunternehmer oder sogar den Großkonzern? Oft kommt ein Schutz als Gebrauchsmuster infrage. Diese Antragstellung sollte einem Fachmann übertragen werden. Ist nämlich der erste Schritt – die Überprüfung – nicht akribisch genug gewesen, kann es passieren, dass auf einmal dem Anmeldenden unterstellt wird, ein Plagiat anmelden zu wollen. Für die Abmahnvereine, die leider immer mehr zunehmen, wäre solch ein Lapsus ein Vergnügen und man würde sich an der Unkenntnis des Anmeldenden laben.

Wir stehen bei allen Fragen zur Verfügung

Unsere Kanzlei steht aber auch im umgekehrten Fall zur Verfügung. Nämlich, wenn jemand das Patentrecht unseres Mandanten verletzen sollte. Bei solch einer Angelegenheit würden wir gemeinsam beratschlagen, wie wir die Rechte am besten einfordern.

Selbstverständlich stehen wir außerdem bei Urheberrechtsfragen zur Seite, die Bild- und Videorechte (Copyright) betreffen.

Wir sind Patentanwälte, die mit den Urhebern beratschlagen und gemeinsam planen.

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