Anwalt für Markenrecht

Ihr Zeichen Name Logo
ist Gut.

Sollten Sie eine Wort-Marke oder eine Bild-Marke oder besser doch gleich eine Wort-Bild-Marke anmelden? Was soll in das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufgenommen werden? Was müssen Sie gegenüber Drittmarken beachten?

Wichtige Fragen, die Sie uns  anvertrauen sollten. Als Ihr Anwalt für Markenrecht checken wir für Sie Ihr Markenzeichen, sondieren und überwachen die Konkurrenz und sorgen so für einen wasserdichten Markenschutz.

Damit Sie nicht Gefahr laufen, möglicherweise noch nach Jahren der Nutzung, Ihre eigene Marke wieder aufgeben zu müssen.

markenrecht. Unsere Leistungen im Überblick.

Schutzrechte sind kein Selbstzweck. Sie müssen zur Unternehmensstrategie passen. Als Ihr Anwalt für Markenrecht blicken wir mit Ihnen über den Tellerrand der aktuellen Entwicklungen und schaffen für Sie Handlungsoptionen und Möglichkeiten entlang Ihrer Zielsetzungen mit klaren Kriterien, wie Sie Ihr geistiges Eigentum nach Aufwand und Ertrag optimal im In- und Ausland schützen. Dabei bestimmen natürlich Sie, wo Sie welchen Aufwand betreiben wollen. Wir halten für Sie alle Optionen im Blick, egal ob es um den Patent-, Marken- oder Designschutz geht oder ob Ihr Know-how- oder Urheberschutz im Fokus steht.

Haben Sie eine neue Kommunikationsstrategie mit neuen Marken entwickelt? Wollen Sie ein oder mehrere neue Produkte mit neuen Namen in den Markt bringen oder mit einem neuen Firmennamen durchstarten? Als Ihr Anwalt für Markenrecht erarbeiten mit Ihnen Kriterien für die Auswahl der zu schützenden Marken und/oder Designs und wir zeigen Ihnen, mit welchem Produkt- oder Firmennamen Sie rechtlich geschützt und erfolgreich sein können.

Wir zeigen Ihnen auch, welche vielfältigen Schutzmöglichkeiten Sie im In- und Ausland haben und wann welcher Ansatz sich empfiehlt. Dabei geht es ferner darum, richtig zu sortieren und einzuordnen sowie Verknüpfungen zu erkennen, die gegebenenfalls einen komplementären Schutz mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen ermöglichen. So kann es zum Beispiel sinn- und wertvoll sein, ein Markenlogo auch noch zusätzlich über ein registriertes Design zu schützen.

Neben der Auswahl des richtigen Markenzeichens ist eine erfolgreiche nachhaltige Markenentwicklung nur möglich, wenn Sie mit Ihrer neuen Marke oder Ihrem neuen Firmennamen nicht in Konflikt mit Drittmarken geraten. Ein Markenzeichen oder einen neuen Firmennamen ohne vorherige Markenidentität- und Ähnlichkeitsrecherche zu benutzen, gleicht einem Lotteriespiel, bei dem unklar bleibt, ob Sie im besten Fall kurzfristig, im schlimmsten nach Jahren dazu gezwungen werden, den verwendeten Namen wieder aufgeben müssen. Als Ihr Anwalt für Markenrecht sichern wir für Sie durch eine zielgerechte Recherche ab und helfen Ihnen, das Risiko einer Markennutzung richtig einzuschätzen.

Sie meinen, wenn Sie eine Marke eingetragen bekommen haben, kann Ihnen nichts mehr passieren? Weit gefehlt. Die Überwachung Ihrer Schutzrechte ist dringend notwendig. Bei der Schutzrechtsüberwachungen checken wir für Sie, ob Dritte ähnliche oder identische Marken oder auch Firmennamen anmelden. So kann mit kleinem Aufwand z.B. per Eintragungswiderspruch Trittbrettfahrern entgegengetreten werden. Am Ende gilt: Kleiner Aufwand – großer Effekt.

Haben Sie eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage erhalten? Sehen Sie Wettbewerber, die Ihr Markenzeichen nutzen? Was können Sie jetzt tun? Wie gehen Sie am besten vor? Die Durchsetzung und die Verteidigung bei der Inanspruchnahme aus gewerblichen Schutzrechten und insbesondere Marken erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse und Erfahrungen. Sprechen Sie uns an. Als Ihr Anwalt für Markenrecht klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen gemeinsam mit Ihnen den für Sie rechtlich optimalen Weg, ohne dabei das wirtschaftliche Umfeld außer Acht zu lassen.

Heute schon an morgen denken: Die Möglichkeit der Verwertung eines Schutzrechts startet bereits bei dessen Anmeldung. Hier wird der Grundstein dafür gelegt, ob sich die Marke zum Beispiel als Dachmarke oder für den Aufbau eines Franchiseunternehmens eignet oder eine Produktgruppe abdecken soll. Es gilt Potenziale zu schaffen, die sich womöglich erst in der Zukunft realisieren. Denn Marken sind oft auf einen langfristigen Schutz und auf eine langfristige nachhaltige Verankerung im Markt angelegt. Erst so lässt sich mit Ihnen das vollständige Potenzial ausschöpfen. Als Ihr Anwalt für Markenrecht helfen wir Ihnen, diese Potenziale zu identifizieren und zeigen Ihnen auf, wie Sie Marken gegebenenfalls strategisch nach und nach internationalisieren, so dass sie auch im Ausland den richtigen Schutz zur Verwertung Ihrer Markenrechte erhalten.

Gut gepackt. Markenrecht Leistungen ganz unkompliziert im Paket oder individuell anfragen.

Markenanmeldung

ab 379 €

Markenzeichenprüfung

Amtsvertretung

Fristmanagement

Start-up-Paket

15%

Markenschutz

Patentschutz

Strategische Beratung zum Schutz 

für nur

100 €

Markenkollisions­überwachung

ab 150 €

DE- u. EU-Marken

IR-Marken mit Wirkung 

für DE und EU

Logo: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Profitieren Sie von staatlicher Fördeung für Marken.

Haben Sie gewusst? Mit dem Förderprogramm WIPANO förderte die Bundesregierung mit einer Kostenbeteiligung von 50 % den Schutz von Innovationen, insbesondere den Patentschutz und die Verwertung von Erfindungen aber auch Recherchen und Beratungsdienstleistungen sowie zur Erfindung angemeldete Marken.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Markenschutz

Oder zu anderen Themen in unserem faq.

Was ist eine Marke?

Aus rechtlicher Sicht versteht man unter einer Marke eine Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens mit dem Ziel, dass sich diese von den Waren bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheiden.
Eine Marke kann darüber hinaus aber auch als Grundlage für den Aufbau oder Erhalt einer Kundenbeziehung gesehen werden und damit des eigenen Geschäftsmodells. Nur mit einer Markenkennzeichnung werden die vielfach für den Kunden von außen zu den Wettbewerbern oft nicht zu unterscheidenden eigenen Produkte oder Dienstleistungen unterscheidbar.

Die Marke kann dabei in der Kundenbeziehung das emotionale Fundament zur kaufentscheidenden Erlebnis- oder Vorstellungswelt entwickeln und gleichsam die Suche vieler Menschen nach Schönheit, Status, Individualität und Geborgenheit oder auch nach Kompetenz, Seriosität oder Qualität ansprechen.

Viele Gründe also sich mit unserer rechtlichen Unterstützung die Potentiale der eigenen Marke effektiv schützen zu lassen.

Welche Art von Marken bzw. Markenformen können über eine Eintragung ins Markenregister geschützt werden?

Nach z.B § 3 MarkenG oder Art. 4 UMV können alle Zeichen, insbesonderez


  • Wörter einschließlich Personennamen, Buchstaben, Zahlen (Wortmarke), z.B. Apple, Adidas, Puma, Mercedes, 1und1, etc.
  • Abbildungen bzw. Logos mit oder ohne Wortbestandteil (Bildmarke, Wort-/Bildmarke) z.B. Michelin-Männchen als Marke für Autoreifen
  • dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung (3D Marke)
  • Hörzeichen, z.B. „Das Brüllen eines Löwen“(Hörmarke)
  • Bewegungsabläufe, z.B. „Mit dem Zweiten sieht man besser“(Bewegungsmarke)
  • Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen (Farbmarke)

geschützt werden, und zwar dann, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wie melde ich eine Marke richtig an?

Vor einer Markenanmeldungen sollten folgende Prüfungsschritte durchgeführt werden:


  • Ist es für mich besser eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine andere Form von Marke für meine Produkte oder Dienstleistungen schützen zu lassen?
  • Erfüllt mein Zeichen bzw. meine Marke die gesetzlichen Anforderungen nach Unterscheidbarkeit bzw. Kennzeichnungsfähigkeit gegenüber den Produkten und Dienstleistungen, für die ich die Marke verwenden möchte?
  • Existieren bereits andere Marken, Firmennamen oder andere geschützte Kennzeichen, die mich daran hindern könnten, meine Marke schützen zu lassen oder zu benutzen?
  • Für welche Produkte oder Dienstleistungen genau möchte ich die Marke verwenden? Gibt es Produkte oder Dienstleistungen, für die ich in Zukunft die Marke auch noch nutzen möchte?
  • Welche Klassen bzw. Begriffe nach der Nizzaklassifikation sollte ich für meine Produkte und Dienstleistungen verwenden? Nach Klärung dieser Fragen kann ein sogenanntes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke erstellt werden und entweder online oder nach Ausfüllen des ausgedruckten Antragsformulars zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt die Markenanmeldung eingereicht werden.

Als Ihr Anwalt für Markenrecht unterstützen wir Sie hier gerne, damit Sie Fallstricke vermeiden und nachhaltigen Markenschutz bekommen.

Wann entsteht Markenschutz?

Markenschutz entsteht insbesondere:

  1. Mit der Eintragung einer Marke (Wort, Bild/Logo, etc.) mit Produkten und/oder Dienstleistungen in ein Markenregister, z.B. dem beim Deutschen Paten- und Markenamt oder dem Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) (formaler Markenschutz)
  2. Mit der Benutzung eines Zeichens (Wort, Bild/Logo, etc.) für Produkte und/oder Dienstleistungen und der Erlangung von Verkehrsgeltung mit dem Zeichen (sachlicher Markenschutz auf nationaler Ebene).

Was wird vom Deutschen Patent- und Markenamt geprüft?

Das Deutsches Patent- und Markenamt prüft vorrangig auf sogenannte absolute Eintragungshindernisse i.S.v. § 8 MarkenG. D. h. die Prüfung bezieht sich auf die Eignung zur Marke nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierzu zählt z.B. die Prüfung darauf, ob die Marke Unterscheidungskraft, d.h. die konkrete Eignung aufweist, im Verkehr Waren und/oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens nach ihrer Herkunft zu unterscheiden. Ferner ist i.d.R. ein wichtiger Prüfungspunkt, der sich mit dem zur Unterscheidungseignung überschneiden kann, ob die Marke einen „beschreibenden Hinweis“ auf die dazu angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beinhalten könnte.

Es ist daher ratsam, eine Marke bereits vorab von einem Patent- oder Markenanwalt auf mögliche gesetzliche Eintragungsrisiken prüfen lassen sollten.

Zu beachten ist hierbei, dass anders als vielfach angenommen wird, das Deutsche Patent- und Markenamt keine Prüfung auf sogenannte relative Eintragungshindernisse, d. h. darauf vornimmt, ob ihrer Marke ältere Drittmarkenrechte entgegenstehen könnten. D. h. für die Recherche nach solchen älteren Marken müssen Sie selbst sorgen, wenn Sie nicht mit diesen in Konflikt geraten möchten.

Eine hierzu durchaus komplexe Recherche und Prüfung können wir für Sie als Ihr Anwalt für Markenrecht durchführen.

Wie kann ein effektiver Markenschutz erzielt werden?

Eine Anmeldung und Eintragung der Marke ins Register beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Amt für Geistiges Eigentum der Europäischen Union für die Union-/EU-Marke oder einem anderen Amt, wie z.B. dem US-Patent- und Markenamt, ist der einfachste Weg, effektiven Rechtsschutz für eine Marke zu erhalten, wobei dieser Schutz, bezogen auf das Land/Region, zumindest für die Zeit der sog. Benutzungsschonfrist nicht vom Umfang der räumlichen Benutzung abhängt.

Derjenige, der auf einen ausreichenden Markenschutz – idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt bzw. Anwalt für Markenrecht - verzichtet, läuft bedauerlicherweise Gefahr, auch noch nach Jahren der eigenen ungestörten Benutzung die eigene Mark wieder aufgeben zu müssen. Letzteres insbesondere aber auch dann, wenn vor Anmeldung und/oder Benutzungsbeginn nicht ausreichend nach Drittrechten recherchiert wurde.

Als Ihr Anwalt für Markenrecht helfen wir Ihnen solchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Was ist ein Waren- und Dienstleistungs­verzeichnis?

Ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist ein Verzeichnis, in dem angegeben wird, für welche Produkte und Dienstleistungen die Marke geschützt und benutzt werden soll.

Wozu brauche ich eine eingetragene Marke?

Die eingetragene Marke schafft Ihnen bezogen auf das Land/Region der Registrierung ein Monopol und damit die Exklusivität zur ausschließlichen Verwendung der Marke bzw. des Zeichens (Wort, Logo, etc.) im Zusammenhang mit bestimmten mit dem Markenzeichen registrierten Produkten oder Dienstleistungen.

Ein effektiver Markenschutz schafft damit das Fundament für den Schutz aller Investitionen, die Sie mit der Marke für den Aufbau oder den Erhalt einer Kundenbeziehung aufwenden. Dies schließt z.B. alle Werbemaßnahmen oder den Aufbau einer Webseite und deren Verbreitung/Auffindbarkeit ein. Hohe Investitionen also, die Sie nur über eine eingetragene Marke absichern können.

Marken werden daher aus wirtschaftlicher wie aus rechtlicher Sicht als Assets behandelt. Die genauso wie Gebäude, Grundstücke, Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter bestimmend für Wert eines Unternehmens sind und die damit natürlich auch verkauft oder lizenziert werden können. Sie sind daher unter bestimmten Voraussetzungen auch bilanzierbar.

Wie kann ich herausfinden, ob ein Markenname bereits geschützt bzw. vergeben ist?

Es besteht entweder die Möglichkeit auf eigene Faust zum Beispiel auf der Internetseite beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Recherche durchzuführen oder für die Marke eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche von einem Patentanwalt beziehungsweise einem Anwalt für Markenrecht durchführen zu lassen und sich dabei gleichzeitig eine Einschätzung darüber geben zu lassen, wie die Rechercheergebnisse rechtlich zu bewerten sind.

Warum ist eine Recherche wichtig?

Zweck der Recherche ist es herauszufinden, ob es bereits existierende, d. h. ältere Marken oder andere ältere Exklusivrechte gibt, die einer Benutzung oder einem Markenschutz entgegenstehen könnten. Die Recherche hilft dabei abzuschätzen, ob sich ein Markenschutz lohnt und ob es zweckmäßig ist, sich bereits vor der Markenanmeldung mit den Inhabern einer zum Beispiel älteren Marke über die Nutzung der eigenen Marke in Verbindung zu setzen und zu einigen. Ferner verschafft die Recherche Sicherheit, dass Investitionen in die Marke nicht verloren gehen, weil aufgrund eines möglichen Konflikts mit zum Beispiel älteren Markenrechten die Nutzung der eigenen Marke entweder nur ungewünscht eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann. Als Ihr Anwalt für Markenrecht übernehmen wir diese Recherche für Sie.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Markenschutz?

Um z.B. in Deutschland einen im Register eingetragenen Markenschutz zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen. Darum kümmern wir uns als Ihr Anwalt für Markenrecht.

Dabei ist anzugeben, wer der Anmelder der Marke sein soll, für welches Markenzeichen (Wort, Bild/Logo, etc.) und für welche Produkte und/oder Dienstleistungen (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) die Marke eingetragen werden soll. Auch ist die Anmeldegebühr zu bezahlen.

Soweit klar und eindeutig bestimmbar ist, für was der Markenschutz betragt wurde, prüft das Amt insbesondere im Sinne des Allgemeininteresses, ob die Marke rechtlich in der Lage ist, die für die Marke angemeldeten Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dabei wird auch geprüft, ob es sich bei der Marke bzw. dem Markenzeichen nur um eine unmittelbar beschreibende oder sonst wie unmittelbar qualifizierende Angabe für die dazu angemeldeten Produkte oder Dienstleistungen handelt oder die Marke in Zukunft dazu werden könnte.

Was kostet eine Marke und die Markenanmeldung?

Die amtlichen Gebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt betragen für eine Markenanmeldung bei bis zu drei Klassen (Produkt und/oder Dienstleistungsklassen) regulär 300 € und bei elektronischer Einreichung 290 €. Für jede weitere Produkt- oder Dienstleistungsklasse sind jeweils 100 € aufzuwenden.

Ferner besteht die Möglichkeit, bei Antragstellung eine beschleunigte Prüfung zu beantragen, wofür eine Gebührenbetrag über 200 € hinzukommt. Bei formaler Korrektheit und Schutzfähigkeit garantiert das Deutsche Patent- und Markenamt eine Eintragung innerhalb von sechs Monaten. In der Regel erfolgt die Markeneintragung, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch ohne Beschleunigungsantrag innerhalb von 6 Monaten.

Darüber hinaus sind noch gegebenenfalls Gebühren für die Beratung und Einreichung durch einen Patentanwalt beziehungsweise Anwalt für Markenrecht einzurechnen.

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