Medizin­technik ist Gut.

Innovative Ideen der Medizintechnik die helfen und heilen brauchen mehr als einen Patentanwalt für Medizintechnik

Medizinforschung lebt von innovativer Medizintechnik. Mit Ihrer Idee leisten Sie bereits heute einen wichtigen Beitrag zu den medizinischen Lösungen von morgen.

Moderne Software, Hardware und digital Kommunikation treiben den Fortschritt in der Medizintechnik voran was für zunehmende Komplexität sorgt. Investieren Sie in die Zukunft nicht ohne einen passenden Schutz. Als Ihr Patentanwalt für Medizintechnik mit unseren Erfahrungen in der Patentierung von sowohl Hardware-bezogenen als auch von Software-Erfindungen sichern wir mit Patenten, Marken und Designs Ihr geistiges Eigentum und geben Ihren Investitionen einen verlässlichen Rahmen. Mit unseren Lösungen und unserer Expertise engagieren wir uns für Ihre Leistungen – selbstverständlich passgenau.

Medizintechnik CT

Unsere Leistungen als Patentanwalt im Bereich Medizintechnik

Strategischer Schutz

Strategischer Schutz

Wir schauen voraus. So verschaffen wir Ihnen den Handlungs­spielraum, um Ihr geistiges Eigentum im In- und Ausland zu verteidigen.

Recherche

Recherche

Wir führen für Sie eine strategisch optimierte Recherche durch und helfen Ihnen die Ergebnisse richtig einzuordnen.

Verteidigung & Durchsetzung

Verteidigung & Durchsetzung

Sie sind kopiert worden?
Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen den für Sie rechtlich optimalen Weg.

Strategische Beratung

Strategische Beratung

Sie haben eine Erfindung gemacht?
Wir zeigen Ihnen, welcher Ansatz wann und wo für Sie der richtige ist.

Schutzrechts­überwachung

Schutzrechts­überwachung

Wir überwachen den Markt, damit Sie schon heute wissen, was Ihre Konkurrenz morgen einführt.

Verwertung

Verwertung

Wir finden mit Ihnen die passende Verwertungs­strategie. Wir begleiten Sie vom Management Ihres Schutzrecht­portfolios bis zur Transaktion.

Patente für Medizintechnik anmelden

Die moderne Medizintechnik befindet sich in einem stark umkämpften Wettbewerbsumfeld und ist auch deshalb hoch innovativ. Wenn es darum geht, Misserfolge zu umschiffen und mit den eigenen Ideen und Entwicklungen erfolgreich zu sein, macht die Patentierung einen großen Unterschied. Mit uns als Ihr Patentanwalt für Medizintechnik sind Sie auf der sicheren Seite, denn wir verfügen über das heute erforderliche Querschnittswissen im Bereich Hardware und Software, damit Ihnen bei der Patentierung nichts verloren geht. Wir prüfen detailliert, ob Ihre Innovation die Rahmenbedingungen für das Erteilen eines Patents erfüllt, und schaffen die Abgrenzung die erforderlich ist.

Gerne sind wir dabei Teil Ihres Innovationsprozesses und unterstützen Sie, die Spreu vom Weizen zu trennen. Denn der Weg zum innovativen Durchbruch ist von Unsicherheiten begleiten. Wir helfen Ihnen die Erfindungen zu filtern, die maßgeblich als Ganzes oder als Teil des Ganzen Ihre Entwicklungen prägen und Ihren zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ausmachen.

Auch wenn die Medizintechnik gerade in den letzten Jahren durch Breakthrough-Innovationen, z.B. im Bereich der minimalinvasiven chirurgischen Eingriffe, in der Öffentlichen Wahrnehmung ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erhalten hat, so sind es eben doch auch die inkrementellen Weiterentwicklungen, die technische Geräte und Verfahren erst richtig praxistauglich und wirtschaftlich interessant machen. Innovationen zu patentieren, bedeutet daher beides: inkrementelle Entwicklungen wertzuschätzen, ohne dabei das große Ganze aus dem Blick zu verlieren. Gehen Sie daher auf Nummer sicher und lassen Sie sich für einen anhaltenden Erfolg Ihrer Innovationen durch uns, die wir mehr als nur Ihr Patentanwalt für Medizintechnik  sein können, beraten.

Markenschutz ist auch in der Medizintechnik wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg

Ob Wort-Marke, Bild-Marke oder Wort-Bild-Marke: Beim Markenschutz liegt der Teufel im Detail. Als Ihr Patentanwalt für Medizintechnik mit übergreifenden Kenntnissen und Erfahrungen, wissen wir, worauf es ankommt. Es gilt nämlich nicht nur das Hier und Jetzt, sondern auch die Zukunft eines sich dynamisch entwickelnden Bereichs im Blick zu haben. Natürlich müssen bestehende Marken- oder andere Kennzeichnungsrechte sorgfältig berücksichtigt werden. Mut zur Zukunft ist aus strategischer Sicht sicherlich aber genauso wichtig und erfordert auf Grundlage maßgeblicher Erfahrungen die Best mögliche Vorausschau für die Produkte und Dienstleistungen die Bestandteil des Markenschutzes werden sollen. Wir sorgen für beides, nämlich, dass Sie die Risiken bestehender Rechte einschätzen können und dass Sie im Bereich der Medizintechnik nachhaltig Wettbewerber abwehren oder gegen diese vorgehen können und gleichsam Ihr Markenschutz Raum für Wachstumspotentiale lässt.

Dazu begeben wir uns in den Markenregistern auf Spurensuche. Dies aber nicht nur für Deutschland oder Europa, sondern weltweit, falls erforderlich. Konnten wir keine älteren Marken oder womöglich auch andere Kennzeichnungsrechte aufspüren, ist der Weg zum Markenschutz für Ihre medizinischen Produkte und Dienstleistungen frei.

Mit der eingetragenen Marke haben Sie den ersten Schritt gemacht. Nun gilt es diese Rechte zu verteidigen und sicher zu stellen, dass Ihre Rechte nicht durch Wettbewerber verletzt oder verwässert werden. Mit unserem engmaschigen Marken-Monitoring können wir sicherstellen, dass Sie stets auf den Laufenden bleiben und gegen Markenverletzer vorgehen können, und zwar egal ob auf nationaler, europäischer oder auf internationaler Ebene. So können Sie ganz einfach sicher stellen, dass Ihre Brand und alle damit verbundenen Investitionen geschützt bleiben und die Qualität Ihrer Medizinprodukte oder Dienstleistung national oder international genau dem zugeordnet werden dem es gebührt.

Designschutz und Medizintechnik ist kein Widerspruch

Designschutz wird nicht selten irrtümlich als Fachausdruck der kreativen Künste missverstanden. Der Schutz durch ein eingetragenes Design bezieht sich aber auch und gerade auf industrielle oder handwerkliche Erzeugnisse, und zwar unabhängig davon welcher Qualität man der sichtbaren Gestaltung beimisst. Davon abgesehen kommt es heutzutage auch im industriellen Bereich vermehrt auf das Äußere von Maschinen, Geräten und Anlagen an. Dies gilt umso mehr für den Bereich der Medizintechnik, in dem eine ansprechende, wenn nicht gar futuristische Aufmachung, Ausdruck für technisch innovative Produkte sind. Form folgt Inhalt und ist Bestandteil des wirtschaftlichen Erfolgs. Auch der richtige Schutz des Designs sollte deshalb Teil Ihrer Schutzstrategie sein. Neben der Überprüfung, ob z.B. Ihr medizintechnisches Gerät die Voraussetzungen für den Designschutz erfüllt, sorgen wir als Ihr Patentanwalt für Medizintechnik nicht nur technisch, sondern auch schutzrechtsübergreifend dafür, dass dieser Schutz hält, was er verspricht, nämlich Kopierschutz auch für die äußere Erscheinungsform Ihres Produkts. Wenden Sie sich an uns.

Wir beraten Sie gerne

Peter Strauß

Dipl.-Phys. (Univ.), M.A., LL.M. Deutscher Patentanwalt • Europ. Patent Attorney
Peter Strauß Experte für Patentrecht, Markenrecht und Designschutz in Koblenz, Frankfurt, Wiesbaden, Bonn und Darmstadt
Wir beraten Sie gerne
Peter Strauß Experte für Patentrecht, Markenrecht und Designschutz in Koblenz, Frankfurt, Wiesbaden, Bonn und Darmstadt

Peter Strauß

Dipl.-Phys. (Univ.), M.A., LL.M. Deutscher Patentanwalt • Europ. Patent Attorney

Häufig gestellte Fragen zum Patentanwalt und Medizintechnik

Oder zu anderen Themen in unserem faq.

Warum benötige ich Ihre Expertise als mein Patentanwalt für den Bereich Medizintechnik?

Software und Hardware sind in der Medizintechnik zwei Seiten derselben Medaille. Auch ist ein Trend für ein zusammenwachsen des medizintechnischen Bereichs mit dem Bereichen der digitalen Kommunikation sowie der computerhardwarebezogenen Technologien zu erkennen. Firmen, die sich bisher technologisch überwiegend im digitalen Bereich bewegt haben und dort z.B. erhebliche Kompetenzen in der Verarbeitung von großen Datenmengen und bei der künstlichen Intelligenz entwickeln konnten, drängen zunehmend in den Bereich der Medizintechnik (z.B. Google, Apple, Microsoft). Smart Health ist hierzu ein Stichwort. Als Ihr Patentanwalt für die Medizintechnik haben wir die übergreifende Kompetenz, für Sie die Fäden zu den zusammenwachsenden Technologien zusammenzuhalten. Dadurch erhöhen sich Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Schutz für Ihre Innovationen. Gerade im Fachgebiet der Medizintechnik sind bereits zahlreiche globale Player aktiv. Um mit Ihrer Erfindung einen echten Unterschied zu bisherigen Lösungen machen zu können, bedarf es eines Einblicks in die unterschiedlichen Kompetenzfelder. Neben unserer Fachkompetenz, wenn Sie uns als Ihren Patentanwalt für Medizintechnik wählen, profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen in dieser patentrechtlich Domäne. Für unsere Mandanten sind wir bereits seit über 20 Jahren rund um den Patent-, Marken- und Designschutz ein verlässlicher Ansprechpartner. Unsere Expertise reicht über das nationale Patentrecht hinaus und erstreckt sich auch auf internationale Patentierungen. Ein großer Pluspunkt ist eben dabei unsere Qualifikation, die uns hilft medizintechnische Erfindungen tiefgreifender und umfassender zu beurteilen. Dies ermöglicht es uns, Ihre innovative Idee umfassend zu schützen.

Wie wichtig ist es in der Medizintechnik, auf einen Patentanwalt vor Ort zurückgreifen zu können?

In einem globalisierten und sich dynamisch entwickelnden Umfeld ist zunehmend eine schnell reagierende digitale Kommunikation wichtig und gefragt. Wir möchten aber beides. Digital schnell und flexibel erreichbar sein, aber, wann und wo auch immer möglich den persönlichen Austausch suchen, denn, und da werden Sie uns sicher zustimmen, eine Videokonferenz kann nicht das gleiche leisten. Ob Patent-, Marken- oder Designschutz: Zahlreiche Innovationen und Erfindungen der Medizintechnik sind so komplex, dass für einen perfekten Kopierschutz einen persönlichen Eindruck vor Ort von Vorteil ist. Daher nehmen wir uns gern die Zeit, Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Erfindung persönlich kennenzulernen. So gelingt es effektiv, alle schutzrechtsrelevanten Entwicklungen zu erfassen und Ihre damit verbundenen strategischen Ziele kennenzulernen, um darauf einen optimalen Schutz aufzubauen. Alle Beteiligten profitieren, nicht nur weil der Austausch effizienter ist und man sich auch persönlich näherkommt, sondern auch, weil alle Aspekte eines Schutzes mit Blick Patente-, Designs- oder Marken einfacher zusammengedacht werden können. Weiterhin können durch einen persönlichen Kontakt Missverständnisse vornherein vermieden werden. Lassen Sie uns Ihr Anliegen lösungsorientiert und strategisch meistern, ohne Zeit für eine ausführliche telefonische oder schriftliche Konversation zu verlieren.

Worin bestehen Unterschiede zwischen dem Patent-, Marken oder Designschutz und gibt es fachliche Unterschiede für die Medizintechnik?

Bereits vorab: es gibt keine technik- oder branchenspezifischen Unterschiede im Schutzmechanismus von Patenten, Marken und Designs mit Blick auf die Medizintechnik oder einem anderen technischen Bereich.
Die Medizintechnik ist allerdings ein überdurchschnittlich stark technologiegetriebener Fachbereich, in dem der wirtschaftliche Erfolg und auch für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Partner, es auf die Werthaltigkeit des eigenen Patent-Portfolios ankommt.
Inhaltlich werden Patente für Erfindungen erteilt, die eine technische Lösung beschreiben, die neue sind und sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.
Steht beim Patent die technische Lösung im Mittelpunkt, so ist es bei der Marke das Markenzeichen, das für ausgewählte Produkte und Dienstleistungen steht und z.B. potenziellen Käufern einen Hinweis darauf geben soll, woher sie kommen. Die Marke steht für die Herkunft und macht dabei Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmers von denen anderer Unternehmen unterscheidbar.
Designs/Geschmacksmuster schützen hingegen die äußere Erscheinungsform eines Gegenstands. Kurz gesagt: Das, was man sieht. Gegenstand eines eingetragenen Designs können z.B. Geräte oder Maschinen aber auch Logos, Schrift und Grafikten sein. In den zuletzt genannten Fälle kommt manchmal sogar ein doppelter Schutz in Form einer Marke und eines Designs in Betracht und sicherlich gibt es auch Fälle in den zusätzlich oder als Basis eine Patentschutz angeraten ist.
Gerade für einen Bereich wie der Medizintechnik, der mehr als nur technologiegetrieben ist, erscheint eine proaktive schutzrechtsorientierte Beratung durch einen Patentanwalt mit medizinisch-technischem Hintergrund sehr empfehlenswert.

Was zeichnet einen Patentanwalt für den Bereich Medizintechnik heutzutage aus?

Fachübergreifendes Kenntnisse und Erfahrungen für alle technischen Disziplinen, die sich heute in der modernen Medizintechnik vereinen, bei gleichzeitiger Fähigkeit sich ohne weiteres, in die spezifischen medizinisch-technischen Erfordernisse einarbeiten zu können. Dabei deckt das Fachgebieten der Medizintechnik ein sehr breites Technologiespektrum ab, und kann sich beispielsweise auf technische Lösungen im Bereich der bildgebenden Diagnostik wie Ultraschall, Röntgen, CT, MRT und Szintigrafie beziehen, aber auch um die Implantologie, das Tissue Engineering, die Operationstechnik, Medizininformatik oder Geräte der In-vitro-Diagnostik sind höchst herausfordernden und gleichzeitig spannende Bereich. Als Ihr Patentanwalt für Medizintechnik können wir Sie in all diesen Bereich und darüber hinaus unterstützen. Mit Fachkompetenz und Engagement machen wir für Sie den Weg frei für Ihren Markterfolg.

Welches ist der richtige Zeitpunkt, um uns als Ihren Patentanwalt für Medizintechnik zurate zu ziehen?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Anmelden eines Patents ist, dass die Öffentlichkeit von der Erfindung bislang keine Kenntnis erlangt hat. Bis zur Patentanmeldung ist das Bewerben des Produkts oder der Dienstleistung strikt zu vermeiden. Ebenso sollte die medizintechnische Lösung - außer zu internen Testzwecken - noch nicht in Nutzung sein. Berücksichtigen Sie bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts, dass theoretisch die Möglichkeit besteht, dass ein Mitbewerber an einer gleichartigen Lösung arbeitet. Schnelligkeit ist für die erfolgreiche Patentanmeldung ein wichtiger Faktor - die Anmeldung selbst für den Erfolg Ihres Vorhabens ein Meilenstein. Bauen Sie einen möglichen Vorsprung aus, indem Sie sich für uns als Ihren Patentanwalt für Medizintechnik rechtzeitig entscheiden und uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt ins Boot holen. Wir setzen uns zielgerichtet dafür ein, dass Ihre Leistungen der vergangenen Zeit auch auf den Absatzmärkten Früchte tragen.

Wie funktioniert das mit der Patentierung von Software oder therapeutische Verfahren in der Medizintechnik?

Software und Hardware sind in der Medizintechnik zwei Seiten derselben Medaille. Auch ist ein Trend für ein zusammenwachsen des medizintechnischen Bereichs mit dem Bereichen der digitalen Kommunikation sowie der computerhardwarebezogenen Technologien zu erkennen. Firmen, die sich bisher technologisch überwiegend im digitalen Bereich bewegt haben und dort z.B. erhebliche Kompetenzen in der Verarbeitung von großen Datenmengen und bei der künstlichen Intelligenz entwickeln konnten, drängen zunehmend in den Bereich der Medizintechnik (z.B. Google, Apple, Microsoft). Smart Health ist hierzu ein Stichwort. Daneben sehen aber auch Unternehmen, die bislang z.B. nur auf dem Gebiet der Pharmazie tätig gewesen sind, die Notwendigkeit, in den Bereich der digitalen Kommunikation bzw. der Verarbeitung großer Datenmengen sowie der Medizintechnik vorzudringen. Dies wird insgesamt durch eine fortschreitende Miniaturisierung der Computerchips bei gleichzeitiger Leistungssteigerung einschließlich der immer praxistauglicher werdenden Quanten-Computer vorangetrieben. Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass für eine erfolgreiche geschäftliche Entwicklung im Bereich der Medizintechnik die Patentierung von auf Software bezogenen Innovationen essentiell geworden ist. Dabei wird die Patentierung in der Regel nicht an der formalgesetzlichen Hürde scheitern, dass Software per se als nicht-technische abstrakte Idee eingeordnet wird und daher als solches nicht patentierbar ist. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass bei der softwarebasierten Verarbeitung von Daten und Informationen in Bezug auf medizintechnischen Geräten oder auch „nur“ Smartphones oder Watches in der Regel ein über die reine Datenverarbeitung hinausgehender technischer Effekt erzielbar sein wird, was nach derzeitigem Stand diese Hürde überspringen lässt. Selbstverständlich gelten ansonsten auch für Software-Erfindungen die üblichen Voraussetzung, wonach Patente nur auf Erfindungen erteilt werden, die neue sind und sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Zumindest ein weiterer Blick ins Patentgesetz ist im Medizinbereich aber wichtig. Auf therapeutische Verfahren am menschlichen oder tierischen Körper werden keine Patente erteilt (§ 2a PatG, Art. 53 c) EPÜ). Es ist aber eine naheliegende Vermutung, dass mit den neuen technologischen Entwicklungen solche Verfahren mehr und mehr in medizintechnischen Geräten abgebildet und damit auch patentiert werden können.

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