Patentrecht – Unternehmen stärken durch Patentschutz

Ihre Ent­wicklung
ist Gut.

Schutzrechte wie Patente sind wichtig und können maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sein. 

Wir klären ab, ob Ihre Erfindung nach dem Patentrecht für ein Patent oder Gebrauchsmuster „technisch“, „neu“, „erfinderisch“ und „gewerblich anwendbar“ ist.

Was das im Detail bedeutet, kann aber muss Sie nicht kümmern, denn das ist unser Job. Wir kümmern uns um Ihr Monopol und sichern Ihnen die kurz-, mittel- oder langfristige Nutzung. Und das alles mit Blick auf Ihre betrieblichen Besonderheiten.  

Denn Patente sind kein Selbstzweck, sie müssen zur Unternehmensstrategie passen. 

Patentrecht Zeichnung

Patent­schutz

Schützen Sie Ihre Erfindung, Ihren Entwicklungsvorsprung vor unerwünschter Nachahmung!

Zudem steigern Patente den Wert Ihres Unternehmens, erleichtern, unternehmerische Entscheidungen, festigen Ihre Unabhängigkeit und ermöglichen und stärken Ihre Position in Kooperationen und bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Sichern Sie sich das Nutzungsmonopol für Ihre Erfindung.

Wir unterstützen Sie gerne in allen Angelegenheiten rund um den Patentschutz – denn Ihre Erfindung ist Gut.

  • Erfindungen prüfen, strategische Möglichkeiten zum Anmelden eines Patents ausloten
  • Patent beantragen, nationale und international Möglichkeiten wahren
  • Patente verwerten, Produktmonopol sichern, Lizenzierung und Verkauf in Betracht ziehen
  • Patente verteidigen und überwachen
  • Patentrechte durchsetzen, Angriffe abwehren

Gebrauchsmuster­schutz

Sichern Sie sich entscheidende Wettbewerbsvorteile!

Mit einem Gebrauchsmuster anstatt oder in Ergänzung zu einem Patent können Sie einen schnellen und kostengünstigen Schutz für Ihre Erfindung erreichen. Beides, weil Gebrauchsmuster ohne amtliche Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit schnell eingetragen und veröffentlicht werden.

Die ungeprüfte Eintragung und schnelle Veröffentlichung bergen aber auch Risiken, die bewertet werden sollten. Auch kann nicht jede Erfindung, die patentfähig ist, mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden, doch manchmal bietet nur noch das Gebrauchsmuster die Möglichkeit für einen Schutz.

Um Ihre Erfindungen nachhaltig zu schützen, müssen Patente und Gebrauchsmuster, rechtlich abgewogen, fachmännisch geschrieben und durchgesetzt werden. Wir unterstützen Sie von der Ausarbeitung bis hin zur Durchsetzung, aber natürlich auch, wenn Sie aus Patenten und Gebrauchsmustern angegriffen werden.

Patente und Patentrecht.
Unsere Leistungen im Überblick.

Schutzrechte braucht es nicht um ihrer selbst Willen – Schutzrechte müssen in Einklang mit der Strategie Ihres Unternehmens stehen. Wir befassen uns nicht nur mit dem Status quo, sondern schauen voraus. So verschaffen wir Ihnen den Handlungsspielraum, den Sie brauchen, um Ihr geistiges Eigentum sowohl hierzulande als auch im Ausland zu verteidigen. Unter welchem Ressourceneinsatz, das entscheiden selbstverständlich Sie. Egal ob Patentschutz, Markenschutz oder Designschutz oder ob es darum geht, Ihr Know-how oder Ihre Urheberrechte zu verteidigen – wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und holen das Bestmögliche für Sie heraus.

Haben Sie eine technische Entwicklung gemacht? Wir erarbeiten mit Ihnen Kriterien für die Auswahl der zu schützenden technischen Innovationsteile. Auch zeigen wir Ihnen, welcher Schutzrechtsansatz des Patentrechts auf Grundlage eines Patents oder Gebrauchsmusters wann und wo für Sie der richtige ist.

Beim Schutz des geistigen Eigentums geht es auch darum, Entwicklungen zu sortieren und richtig einzuordnen sowie Verknüpfungen zu erkennen, die gegebenenfalls einen komplementären Schutz mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen ermöglichen. So kann es zum Beispiel bei technischen Entwicklungen sinnvoll sein, jene Entwicklungen, für die ein Patent- oder Gebrauchsmusterschutz wichtig ist, von denen zu trennen, die besser über einen Know-how-Schutz vertraulich gehalten bleiben.

Strategischer Schutz bedeutet insoweit aber auch, bereits an die zukünftige Verwertung zu denken, und zwar egal ob es um den reinen Produktschutz, die Verwendung der Patente in Kooperationen oder bei Merger & Acquisitions oder um die externe zukünftige Lizenzierung geht.

Patentschutz erhalten Sie für eine technische Entwicklung, wenn diese neu und erfinderisch ist. Eine gezielte Recherche nach Stand der Technik kann darüber wichtigen Aufschluss geben. Dabei bedeutet gezielt nicht nur nach Art und Umfang, sondern auch mit Blick auf den zu schützenden Gegenstand sowie dessen Marktumfeld. Wir unterstützen Sie dabei das richtige Maß zu finden, führen für Sie eine strategisch optimierte Recherche durch und helfen Ihnen die Ergebnisse richtig einzuordnen.

Mit einer Neuentwicklung bringen Sie Ihr Unternehmen nicht nur nach vorne, Sie schaffen auch Begehrlichkeiten. Dies ist das wirtschaftliche Umfeld, in dem rechtliche Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern entstehen können. Deshalb ist es oft lohnend, Neuentwicklung daraufhin überprüfen zu lassen, ob diese mit zum Beispiel Patenten von Wettbewerbern in Konflikt geraten können.

Solche Recherchen werden als „Freedom-to-Operate-Recherche“ bezeichnet. Sie helfen Ihnen, das Risiko einer Produkteinführung abzuschätzen, können Ihnen Aufschluss über die aktuellen Entwicklungen Ihrer Wettbewerber geben und so bei der Abgrenzung zum Wettbewerber helfen. Wir führen für Sie die Freedom-to-Operate-Recherche durch und zeigen Ihnen, wie Sie die Ergebnisse rechtlich praxisnah bewerten müssen.

Möchten Sie wissen, was Ihre Wettbewerber entwickeln und schützen lassen oder Technologietrends frühzeitig erkennen? Dann sollten Sie Ihre Wettbewerber oder Technologiebereiche, die für Sie interessant sind, durch uns auf Patentveröffentlichungen überwachen lassen, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind und heute schon wissen, was Ihre Wettbewerber morgen auf den Markt bringen. Ein Wissen, das Ihnen natürlich auch bei Eigenentwicklungen hilft.

Einer Ihrer Wettbewerber hat Ihre patentgeschützte Lösung kopiert? Oder Sie stellen fest, dass Patente Dritter Ihr Patent verletzen? Sie haben vielleicht schon eine Berechtigungsanfrage der Abmahnung erhalten? Was können Sie jetzt tun? Die Durchsetzung und die Verteidigung bei der Inanspruchnahme aus gewerblichen Schutzrechten erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse und Erfahrungen. Sprechen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen Ihre rechtlichen Optionen ab und suchen gemeinsam mit Ihnen den für Sie rechtlich optimalen Weg ohne dabei das wirtschaftliche Umfeld außer Acht zu lassen.

Behalten Sie die Zukunft im Blick! Die Entscheidung darüber, inwieweit Sie Ihre Schutzrechte später verwerten können, fällt schon bei der Anmeldung. Dementsprechend wichtig ist es, den Patent- oder Gebrauchsmusterschutz von Beginn an dem Verwertungszweck anzupassen. Unabhängig davon, ob dahinter Produktschutz, Absicherung von Kooperationen, Merger & Acquisitions-Strategie oder die Lizenzierung an Dritte steckt. Welchen Verwertungszweck Sie verfolgen, eruieren wir in einem gemeinsamen Gespräch. Auslandsstrategie inklusive. 

Grundlage einer erfolgreichen Verwertungsstrategie ist das Management Ihres Schutzrechtportfolios. An einem Beurteilungskatalog für Ihre Schutzrechte, auf Basis dessen selbige veräußert oder lizensiert werden, führt kein Weg vorbei. Dabei und bei der Bewertung Ihrer Schutzrechte greifen wir Ihnen unter die Arme. Uns selbstverständlich sind wir auch bei den Transaktionen bzw. im Lizenzierungsprozess an Ihrer Seite.

Gut gepackt.
Patentrecht Leistungen ganz unkompliziert im Paket oder individuell anfragen.

Patent-/Gebrauchs­musteranmeldung

ab 2 300 €

Strategische Beratung

Amtsvertretung

Fristmanagement

Start-up-Paket

15%

Markenschutz

Patentschutz

Strategische Beratung zum Schutz 

für nur

100 €

Markenkollisions­überwachung

ab 150 €

DE- u. EU-Marken

IR-Marken mit Wirkung 

für DE und EU

Logo: Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Profitieren Sie von staatlicher Patentrecht Fördeung.

Haben Sie gewusst? Mit dem Förderprogramm WIPANO förderte die Bundesregierung mit einer Kostenbeteiligung von 50 % den Schutz von Innovationen, insbesondere den Patentschutz und die Verwertung von Erfindungen aber auch Recherchen und Beratungsdienstleistungen mit Bezug auf Patentrecht sowie zur Erfindung angemeldete Marken.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Patentrecht

Oder zu anderen Themen in unserem faq.

Was ist ein Gebrauchsmuster und wie unterscheidet es sich vom Patent?

Bei einem Gebrauchsmuster handelt es sich um ein vergleichsweise günstiges und schnell zu erlangendes Schutzrecht. Das Gebrauchsmuster unterscheidet sich vom Patent dadurch, dass es nur für gegenständliche Erfindungen eingetragen wird. Verfahren beispielsweise sind keine Gebrauchsmuster. Die Eintragung ins Gebrauchsmusterregister erfolgt bereits nach erfolgreicher Formalprüfung (schneller Schutz). Anders als beim Patent wird beim Gebrauchsmuster also nicht geprüft, ob der beanspruchte Gegenstand nach den gesetzlichen Vorgaben neu ist und einen erfinderischen Schritt beinhaltet (ungeprüftes Schutzrecht). Hinzu kommt, dass beim Gebrauchsmuster rein mündliche Beschreibungen nicht zum Stand der Technik gezählt werden und auch auf den Anmelder/Rechtsnachfolger zurückgehende schriftliche Beschreibungen oder öffentlich zugängliche Benutzungen innerhalb eines halben Jahres gerechnet vom Anmeldetag/Prioritätstag des Gebrauchsmusters gleichsam nicht zum Stand der Technik werden (Neuheitsschonfrist des Gebrauchsmusters). Somit wird das Gebrauchsmuster zum Rettungsanker für so manche Idee.

Wie ist der Text einer Patentanmeldung aufgebaut?

Hat sich aus der Recherche kein entgegenstehender Stand der Technik ergeben, so kann die Ausarbeitung einer Patentanmeldung in Angriff genommen werden. Die Patentanmeldung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, nämlich einem Beschreibungsteil und einem Anspruchsteil. Der Anspruchsteil umfasst ein oder mehrere Patentansprüche. Er legt fest, was bzw. welcher Gegenstand unter Schutz gestellt werden soll. Die Beschreibung, in der die Erfindung regelmäßig auch im Zusammenhang mit Zeichnungen beschrieben wird, erläutert im Allgemeinen wie im Speziellen die Funktionsweise der Erfindung anhand eines oder mehrerer erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele. Die Beschreibung dient maßgeblich der Interpretation Ihrer Erfindung. Es empfiehlt sich, die Patentanmeldung durch einen Patentanwalt ausarbeiten zu lassen. Denn mit dem Anmeldetext stehen und fallen ihre Erfolgsaussichten auf die Erteilung eines Patents und im Ergebnis auch darauf, ob und in welchem Umfang ein in der Folge erteiltes Patent durchsetzbar ist.

Wie verläuft das Prüfungsverfahren?

Im Rahmen des Prüfungsverfahrens erhält der Anmelder in der Regel zumindest eine Mitteilung bzw. einen Prüfungsbescheid, indem der zuständige Prüfer seine Sicht dazu mitteilt, wie er die Patentierungsaussichten auf dem Hintergrund des recherchierten Standes der Technik sieht. Es kann aber durchaus auch vorkommen, dass direkt ein Patent erteilt wird. Zeigt das Prüfungsergebnis, dass der Gegenstand der Patentanmeldung vom Stand der Technik ohne weiteres und ohne wirtschaftlich sinnvolle Einschränkung vorweggenommen wird, macht die Weiterführung des Patenterteilungsverfahren keinen Sinn mehr. Ansonsten – und das ist der Regelfall – tritt man in Beantwortung des Prüfungsbescheids mit dem Deutschen Patent und Markenamt in einen Dialog darüber, wie ein gegenüber dem Stand der Technik abgegrenzter neuer und erfinderischer Gegenstand formuliert werden könnte. Im Schnitt sind zwei Prüfungsbescheide zu beantworten, bis Klarheit darüber besteht, wie ein abgegrenzter Erfindungsgegenstand aussehen und zur Erteilung eines Patents führen könnte.

Warum ist eine Stand-der-Technik-Recherche empfehlenswert?

Da es bei der Patentierbarkeit vor allem darauf ankommt, dass Ihre Erfindung neu und erfinderisch ist, ist es in einem ersten Schritt – und noch bevor es zur Ausarbeitung einer Patentanmeldung kommt – empfehlenswert, eine Recherche nach solchen Veröffentlichungen durchzuführen, die einer Patentierung entgegenstehen könnten (Stand-der-Technik Recherche). Dies können Sie im ersten Schritt selbst tun, indem Sie zum Beispiel in öffentlich zugänglichen Datenbanken, wie zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (Quelle) oder dem Europäischen Patentamt (Quelle) eine Vorabrecherche durchführen. Auch eine Google-Recherche kann dabei hilfreich sein. Gegebenenfalls bietet es sich auch an, eines der Patentinformationszentren mit einer Recherche zu beauftragen. Es empfiehlt sich, die Recherchenergebnisse im Vergleich zu Ihrem Erfindungsgegenstand von einem Patentanwalt bewerten zu lassen, denn manches, was an Rechercheergebnissen relevant erscheint, ist es nicht und umgekehrt.

Schließt der Antrag auf ein Patent den Antrag auf Prüfung ein?

Ist der Patentanmeldeentwurf fertig, kann bei der gewünschten Erteilungsbehörde, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Europäischen Patentamt, ein formeller Antrag auf Erteilung eines Patents gestellt und zusammen mit dem Patentanmeldeentwurf eingereicht werden. Mit dem Antrag kann das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Europäische Patentamt sofort um Prüfung der Patentanmeldung auf Patentfähigkeit gebeten werden. Der Prüfungsantrag kann beim Deutschen Patent- und Markenamt innerhalb von 7 Jahren gerechnet vom Anmeldetag gestellt werden. Im Falle der europäischen Patentanmeldung ist er spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung der Patentanmeldung zu stellen. .

Wann erfolgt eine Veröffentlichung der Patentanmeldung?

Die Patentanmeldung wird nach 18 Monaten gerechnet vom Zeitrang/Prioritätstag automatisch veröffentlicht, damit sich die Öffentlichkeit über den Stand der Technik informieren kann. Die eineinhalb Jahre bis zur Veröffentlichung sind wichtig, da sie dem Erfinder bzw. dem Anmelder die Möglichkeit geben, die Anmeldung entweder weiterzuverfolgen oder sie aber noch vor dem Erscheinen der Offenlegungsschrift zurückzuziehen.

Kann ich gegen die Erteilung eines Patents Einspruch einlegen?

Im Patentrecht kann innerhalb einer Frist von 9 Monaten, gerechnet von der Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt, gegen die Erteilung des Patents Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt eingelegt werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist besteht noch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage gegen den Inhaber eines Patents.

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