Was ist gewerblicher Rechtsschutz?

Alles über Schutzrechte für Gewerbetreibende und deren Anwendungsmöglichkeiten.

Wer das erste Mal etwas von gewerblichem Rechtsschutz hört, wird wohl oder übel an Gewerbe-Rechtsschutz denken. Das ist aber nicht richtig. Beim Gewerbe-Rechtsschutz handelt es sich um eine typische Rechtsschutzversicherung, die Gewerbetreibende und Selbstständige abschließen, um im Streitfall darauf zurückgreifen zu können. Gewerblicher Rechtsschutz ist hingegen ein Recht und keine Versicherung, die abgeschlossen werden kann.

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst im deutschen Recht die Schutzrechte von Gewerbetreibenden an immateriellen Gütern. Beispiele für immaterielle Güter sind technische Erfindungen oder auch eine entsprechende Marke. Dieser rechtliche Schutz umfasst noch sehr viele weitere Rechtsgebiete. Um nur einige dieser Rechtsgebiete zu nennen, so wären das: Patentrecht, Markenrecht, Designrecht, Halbleiterschutzgesetz sowie Sortenschutzgesetz. Alle diese Rechte und Gesetze regeln die Voraussetzung, den Inhalt und die Schranken, die dem Rechteinhaber zustehenden Ausschließlichkeitsrechte. Das Ausschließlichkeitsrecht ist ein gebräuchlicher Begriff für ein monopolähnliches, subjektives Recht. Dieses Recht kann sowohl ein positives Benutzungsrecht darstellen als auch ein negatives Verbotsrecht umfassen.

Wie nun unschwer zu erkennen ist, hat der gewerbliche Rechtsschutz rein gar nichts mit einer Rechtsschutzversicherung für Gewerbetreibende zu tun, sondern ist das, was in erster Linie das Patentrecht ausmacht.

Schutzrechte für Gewerbetreibende

Es gibt sogar noch ein weiteres Rechtsgebiet, das den gewerblichen Schutzrechten hinzugezählt wird: nämlich das Lauterkeitsrecht. Das Lauterkeitsrecht ist zwar kein Immaterialgüterrecht, aber es ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb begründet und soll den wettbewerblichen Leistungsschutz wahren.

Wer aber denkt, dass auch das Urheberrecht zu den gewerblichen Schutzrechten zählt, liegt mit seiner Einschätzung leider falsch. Das Urheberrecht steht zwar sehr nahe an den anderen Rechtsgebieten, bezieht sich aber in erster Linie auf geistige und künstlerische Schöpfungen, die weniger dem typischen gewerblichen Bereich entsprechen.

Alle diese Schutzrechte, auch das Urheberrecht, sind zum Schutz des geistigen Eigentums erlassen worden. Es wird lediglich ein wenig unterschieden, ob es sich um künstlerische Schöpfungen oder zum Beispiel gewerbliche Erfindungen handelt.

Zwei Beispiele, was gewerbliche Schutzrechte regeln

Technische Eigenarten: Eine innovative Erfindung ist gemacht und soll nicht von einem anderen Unternehmen auf den Markt gebracht werden. Hierfür greift das Patentrecht, der Gebrauchsmusterschutz, der Sortenschutz und unter Umständen auch der Halbleiterschutz. Für jedes Unternehmen wäre es verheerend, wenn ein mühevoll entwickeltes Produkt noch vor der Produktion in die falschen Hände fallen würde.

Die Marke oder auch Bezeichnung: Auch hier ist Schutz gefragt. Wer schon einmal eine Marke entwickelt hat, weiß um die Aufwendigkeit. Daher soll dieses geistige Eigentum unbedingt geschützt werden.

Grundsätzlich ist eine Patentanwaltskanzlei der richtige Ansprechpartner, um den Schutz des geistigen Eigentums zu gewährleisten.

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