Patent anmelden Deutschland – So geht das Einreichen ganz praktisch

Sie haben Ihre Patentanmeldung fertig und wollen sie einreichen – in Deutschland, als europäisches Patent oder auch für weitere Länder? So geht’s ganz praktisch. Und das sollten Sie bei der Reihenfolge bedenken.

Inhaltsverzeichnis

Warum ein Patent in Deutschland anmelden?

Deutschland ist der Schlüsselmarkt in Europa. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich in Deutschland die maßgeblichen Spezialgerichte für das Patentrecht befinden. Ein Patent sichert Ihnen die exklusiven Rechte an einer technischen Erfindung, und nur mit einem Patent können Sie effektiv gegen Nachahmer vorgehen.

Für die Patentanmeldung in Deutschland sind bestimmte Vorgaben zu beachten, die im folgenden Artikel erläutert werden. Hier erhalten Sie einen detaillierten Einblick in den Anmeldeprozess sowie alle Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen bis zur Patenterteilung

Gesetzliche Anforderungen an eine Patentanmeldung

Eine Erfindung muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Maßgeblich sind insbesondere die drei folgenden Kriterien:

  1. Neuheit:
    Die Erfindung darf als Ganzes vor dem Anmeldedatum nicht öffentlich zugänglich und damit Stand der Technik geworden sein.

  2. Erfinderische Tätigkeit:
    Die Erfindung muss sich vom Stand der Technik so abheben, dass sie sich für einen Fachmann nicht in naheliegenderweise aus dem Stand der Technik erschließt.

  3. Gewerbliche Anwendbarkeit:
    Die Erfindung ist gewerblich anwendbar, wenn sie auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Dazu zählt auch die Landwirtschaft einschlossen, jedoch nicht etwaige chirurgische oder therapeutische Verfahren zur Behandlung von Menschen oder Tieren.

Die Patentanmeldung vorbereiten

Aus den gesetzlichen Vorgaben leiten sich vor allem zwei wesentliche praktische Aspekte in der Vorgehensweise bis zur Patentanmeldung ab:

  1. Recherche:
    Die Recherche empfiehlt sich noch vor Ausarbeitung einer Patentanmeldung, damit frühzeitig Klarheit darüber besteht, ob die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu ist und auch in Bezug auf die Erfinderische Tätigkeit Aussicht auf eine erfolgreiche Patenterteilung besteht.

  2. Ausarbeitung einer Patentanmeldung:
    Für die Ausarbeitung empfiehlt es sich Sorgfalt und Ausführlichkeit, denn die Erfolgsaussichten auf ein Patent erhöhen sich deutlich, wenn der Erfindungsgegenstand möglichst umfassend und präzise unter Verwendung einer Terminologie beschrieben wird, die deutlich herausarbeitet, worin die strukturellen und funktionalen Unterschiede zwischen der Erfindung und den Lösungen nach dem Stand der Technik bestehen. Dies auch deshalb, da nach einer weiteren gesetzlichen Forderung, die Patentanmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren ist, dass sie einen Fachmann ausführen kann.

Die Anmeldung in Deutschland

  1. Einreichung:
    Die Patentanmeldung kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei einem Patentinformationszentrum eingereicht werden.

  2. Was muss die Anmeldung beinhalten?
    (1) Namen des Anmelders;
    (2) Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
    (3) einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
    (4) eine Beschreibung der Erfindung;
    (5) die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.

  3. Wie kann die Anmeldung erfolgen?
    Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder Fax erfolgen, aber auch online. Für die Online-Einreichung über DPMAdirektPro oder EPO Online Filing benötigen Sie eine Signaturkarte, den Ablauf finden Sie weiter unten im Artikel unter Patent online anmelden in Deutschland (→ Anker zum Absatz).

  4. Was ist ferner zu beachten?
    Mit dem Antrag auf Erteilung eines Patents kann gleichsam ein Recherche- oder Prüfungsantrag gestellt werden. Wird gleichzeitig mit der Anmeldung Prüfungsantrag gestellt, was für eine beschleunigte Bearbeitung empfehlenswert ist, so sind neben der Anmeldegebühr auch die Prüfungsantragsgebühren zu bezahlen.

    Die Anmeldegebühren sind innerhalb von 3 Monaten ab Einreichung der Anmeldung zu bezahlen. Wird keine sofortige Sachprüfung gewünscht, so kann ausgehend vom Anmeldetag der Patentanmeldung noch innerhalb von 7 Jahren Prüfungsantrag gestellt werden.

    Ferner hat der Anmelder innerhalb einer Frist von 15 Monaten eine Erfinderbenennung abzugeben. Stimmen Anmelder und Erfinder nicht überein, muss in der Erfinderbenennung auch angegeben werden, wie das Recht auf das Patent auf den Anmelder übergegangen ist.

  5. Formal- und Offensichtlichkeitsprüfung durch das DPMA
    Zunächst wird das DPMA überprüfen, ob z.B. alle Erfordernisse für die Patentanmeldung eingehalten wurden. Je nachdem wie gravierend mögliche Mängel sind kann die Patentanmeldung auch ganz zurückgewiesen werden oder das DPMA versendet einen Formalbescheid, in dem der Anmelder innerhalb einer Frist aufgefordert wird, den oder die Mängel zu beseitigen.

    Des Weiteren verifiziert das DPMA auch, ob z.B. offensichtlich von der Patentierung ausgeschlossene Gegenstände von der Patentanmeldung erfasst werden oder ob in der Patentanmeldung mehrere Erfindungen beansprucht und beschrieben werden, die offensichtlich nichts miteinander zu tun haben und daher Uneinheitlichkeit im Erfindungsgegenstand vorliegt.

  6. Offenlegung der Patentanmeldung
    Nach 18 Monaten wird die Patentanmeldung vom DPMA veröffentlicht. Somit erhalten auch Dritte Einblick in die Patentanmeldung. Jedermann kann dann dem DPMA Hinweise auf Stand der Technik geben, die der Erteilung eines Patents entgegenstehen könnten.

  7. Prüfung der Patentanmeldung und Erteilung des Patents
    Im Zentrum des Prüfungsverfahrens steht die Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Hierzu legt das DPMA das von der zuständigen Prüfungsstelle ermittelte Rechercheergebnis nach entgegenstehendem Stand der Technik zu Grunde. Das DPMA übersendet das Prüfungsergebnis an den Anmelder oder dessen Vertreter und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Neuformulierung der Patentanmeldung, insbesondere der Patentansprüche. Die Neuformulierung darf sich aber nur in den Grenzen des ursprünglich eingereichten Anmeldetextes bewegen und nichts neues hinzufügen.

    Üblicherweise kommt eine Einigung zwischen DPMA und Anmelder auf einen patentfähigen Gegenstand nach zwei Prüfungsbescheiden zustande. Stimmt das DPMA einer Patenterteilung zu so ergeht ein Erteilungsbeschluss und die Patenterteilung wird im Patentblatt (nur noch elektronisch geführt) veröffentlicht.

    Innerhalb von 9 Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann jeder (nicht der Patentinhaber) gegen das Patent Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und ist zu begründen.

    Zudem kann auch der Patentinhaber auf Antrag sein Patent durch das DPMA beschränken lassen (sog. Beschränkungsverfahren).

  8. Aufrechterhaltung des Patents
    Ein Patent in Deutschland kann ausgehend von Anmeldetag bis zu 20 Jahre aufrechthalten bleiben, hierfür hat der Inhaber jährlich eine Verlängerungsgebühr zahlen. Die erste Jahresgebühr ist fällig nach dem zweite Jahr der Anmeldung in voraus für das dritte Jahr fällig. Wird die Jahresgebühr nicht entrichtet, erlischt das Patent.

Die Online-Patentanmeldung in Deutschland

Zur Onlineeinreichung einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist eine Signaturkarte erforderlich, die über die Bundesnetzagentur besorgt werden kann (muss). Für die Signaturkarte benötigen Sie ein Lesegerät und zudem eine spezielle Software, die das DPMA kostenlos zur Verfügung stellt:
https://www.dpma.de/service/elektronische_anmeldung/dpmadirekt/downloads/index.html

Bedauerlicherweise ist der Umgang mit der Software nicht gänzlich selbsterklärend, weshalb anzuraten ist entweder dazu eine Schulung zu besuchen oder eine längere Einarbeitungszeit einzuplanen. Für KMUs lohnt sich der damit verbundene Aufwand regelmäßig nicht. Es ist daher vielfach empfehlenswert, den Antrag auf Grundlage des Antragsformulars (P 2007) zu stellen.

Das diesbezügliche Antragsformulars sowie weitere Formulare und Merkblätter erhalten Sie per Download über die folgende Seite:
https://www.dpma.de/service/formulare/patent/index.html
beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Beim Ausfüllen des Formulars sollten Sie die Erläuterungen im Anhang des Formulars beachten. Diese geben wertvolle Hinweise insbesondere darauf, wie die mit der Anmeldung zu entrichtenden Anmeldegebühren zu berechnen sind.

Nach dem Ausfüllen des Formulars können Sie den Antrag zusammen mit dem Anmeldetext aus Beschreibung, Zeichnungen und Patentansprüchen entweder per Fax oder per Post ans Amt schicken. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats gerechnet vom Anmeldetag zu bezahlen. Die Gebühren können Sie per Überweisung begleichen:

Bundeskasse/DPMA
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700

oder sie erteilen dem Deutschen Patent und Markenamt eine Einzugsermächtigung auf Grundlage eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats:

Hinweis: Es empfiehlt sich mit dem Patenterteilungsantrag sofort auch einen Prüfungsantrag zu stellen, auch wenn dadurch weitere Gebühren in Höhe von 350 € anfallen. Dies deshalb, da solche Patentanmeldungen intern beim Deutschen Patent- und Markenamts mit Priorität behandelt werden und sich das DPMA intern die Vorgabe gegeben hat, dass für solche Patentanmeldungen der Anmelder innerhalb von 8 Monaten ein erstes Prüfungsergebnis erhält. Damit bekommen Sie vielfach noch rechtzeitig vor Ablauf der sogenannten Prioritätsfrist von 12 Monaten, innerhalb derer Sie darüber entscheiden müssen, ob auch ein Auslandsschutz, z.B. eine ergänzende europäische oder internationale Patentanmeldung, in Frage kommt, eine gute Grundlage, die Ihnen bei der Entscheidung helfen kann.

Fazit – Lohnt es sich ein Patent in Deutschland anzumelden?

Die Anmeldung eines Patentes in Deutschland lohnt sich in jedem Fall, da dies die beste Möglichkeit ist, Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Darüber hinaus kann eine erfolgreiche Patentanmeldung auch Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Erfindung haben!

Aufgrund der Komplexität, in der Ausarbeitung- und der Führung des Patenterteilungsverfahrens empfiehlt es auf die professionelle Unterstützung durch einen Patentanwalt zurückzugreifen, damit Fehler vermieden werden und eine erfolgreiche Patenterteilung gewährleistet ist. Strategische Planung und Einholen detaillierter Informationen vorab sind also unabdingbar, wenn Sie ein Patent anmelden möchten. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess!

Gut weiterlesen.

Sie haben Ihre Patentanmeldung fertig und wollen sie einreichen – in Deutschland, als europäisches Patent oder auch für weitere Länder? So geht’s ganz praktisch. Und das sollten Sie bei der Reihenfolge bedenken.